Büro- und Sekretariats-Service

Sabine Waldschmidt



Allgemeine Geschäftsbedingungen

Büro- und Sekretariatsservice
Sabine Waldschmidt
Arthur-Rudolf-Str. 16
50129 Bergheim

I. Geltungsbereich
1.    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend AGB genannt, gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen Sabine Waldschmidt Büro- und Sekretariatsservice und seinen Auftraggebern. Die AGB werden vom AG durch die Auftragserteilung anerkannt und gelten auch für alle künftigen Geschäfte zwischen den Vertragsparteien.
2.    Gegenstand der AGB sind Beratungs- und Unterstützungsleistungen sowie sonstige Dienstleistungen im kaufmännischen Geschäftsverkehr. Die Art der Dienstleistungen und Werke im Einzelnen ergibt sich aus dem vom AN abgegebenem Angebot bzw. den Einzelaufträgen.
3.    Abweichende Geschäftsbedingungen des AG sowie Änderungen und Ergänzungen dieser AGB haben nur Gültigkeit, soweit der AN ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dies gilt auch, wenn den Geschäfts- und/ oder
Lieferungsbedingungen des AG nicht ausdrücklich widersprochen worden ist.

II. Auftragserteilung
1.    Der AG erteilt die Aufträge grundsätzlich schriftlich, in elektronischer oder sonstiger Form.
2.    Der Vertragsabschluss erfolgt mit Auftragsbestätigung durch den AN in schriftlicher Form, per E-Mail oder Post. Die Auftragsbestätigung ist verbindlich für den Gegenstand und den Umfang des Auftrags sowie für die Vergütung. Die Auftragsbestätigung gilt als zugegangen, sobald der AG von ihr Kenntnis nehmen kann, auf die tatsächliche Kenntnisnahme durch den AG kommt es nicht an.
3.    Ergänzungen und Nebenabreden der mit den AG getroffenen Vereinbarungen werden erst durch schriftliche Bestätigung verbindlich.
4.    Der AN ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag Dritter zu bedienen. Macht er von diesem Recht Gebrauch, so begründet dies kein Vertragsverhältnis zwischen dem beauftragten Dritten und dem AG. In diesem Fall bleibt ausschließlich Sabine Waldschmidt Büro- und Sekretariatsservice Auftragnehmer.

III. Vertragsdauer, Kündigung
1.    Ist im Vertrag keine bestimmte Vertragslaufzeit vorgesehen, kann der Vertrag von jeder Partei mit einer Frist von 2 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
2.    Ist der Vertrag für eine bestimmte Zeit geschlossen worden, endet er mit dem Ablauf dieser Zeit.
3.    Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Maßgeblich für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der Zugang beim AN.

IV. Art der Dienstleistung, Leistungsumfang und -ort
1.    Der AN erbringt Beratungs- und Unterstützungsleistungen sowie sonstige Dienstleistungen im kaufmännischen Geschäftsverkehr. Die Leistungen des AN erfolgen ausschließlich zur Unterstützung des AG in Angelegenheiten, die der AG in alleiniger Verantwortung durchführt.
2.    Soweit die tatsächlich zu erbringende Leistung vom Umfang von den bei Auftragserteilung gemachten Angaben abweicht, gilt der tatsächliche Leistungsumfang als vereinbart.
3.    Die Dienstleistungen werden in den Geschäftsräumen des AN ausgeführt.

V. Allgemeine Mitwirkungspflichten des AG
1.    Der AG stellt sicher, dass alle erforderlichen Mitwirkungen seitens des AG oder seines Erfüllungsgehilfen rechtzeitig, in erforderlichem Umfang und für den AN unentgeltlich erbracht werden. Die Mitwirkungspflichten des AG sind wesentliche Pflichten.
2.    Alle Datenträger, die der AG zur Verfügung stellt, müssen inhaltlich und technisch einwandfrei sein. Ist dies nicht der Fall, so ersetzt der AG dem AN alle aus der Benutzung dieser Datenträger entstandenen Schäden und stellt ihn von allen Ansprüchen Dritter frei.
3.    Von allen dem AN übergebenen Unterlagen und Datenträgern behält der AG Kopien, auf die der AN bei eventuellem Datenverlust jederzeit zurückgreifen kann. Nach Erbringung der Leistungen ist der AN berechtigt, die vom AG erhaltenen Unterlagen zu vernichten. Auf ausdrücklichen Wunsch des AG werden  die Unterlagen  zurückgesandt.
4.    Erbringt der AG eine erforderliche Mitwirkungsleistung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in der vereinbarten Weise, so sind die hieraus entstehenden Folgen (Verzögerungen, Mehr- und Kostenaufwand usw.) vom AG zu tragen. Der AN kann für daraus entstehenden Mehraufwand eine Vergütung verlangen.

VI. Vergütung
1.    Die Vergütung der Leistungen ist im Vertrag festgelegt. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, wird auf der Grundlage der Stundensätze des AN nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet. Die Preise sind Nettopreise ohne Mehrwertsteuer und verstehen sich in Euro.
2.    Ist eine Vergütung nach Zeitaufwand vereinbart, wird auf der Grundlage von Tätigkeitsberichten abgerechnet, die mit einer Genauigkeit von 0,50 Stunden geführt werden. Die Rechnungsstellung erfolgt sofort nach Erledigung des Auftrags, bei längerfristigen Aufträgen erfolgt sie wöchentlich/monatlich.
3.    Grundsätzlich werden alle Leistungen nur während der üblichen Bürozeiten Montag bis Donnerstag von 08.00 bis 17.00 Uhr, Freitag von 08.00 bis 16.00 Uhr erbracht.  Aufträge, bei denen die Arbeitszeit außerhalb der üblichen Bürozeiten liegen, werden mit folgenden Zuschlägen auf die Vergütung je Arbeitsstunde berechnet: 100% an Sonnabenden, Sonntagen und Feiertagen.
4.    Dem AG werden neben dem vereinbarten Honorar die mit der Durchführung des Auftrags verbundenen tatsächlich entstandenen Kosten wie Versandkosten, Kurier, Porti und Telefonkosten gegen Nachweis gesondert in Rechnung gestellt.
   

VII. Leistungszeit
1.    Liefertermine und –fristen sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, sie sind vom AG und vom AN schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden. Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung.
2.    Sind Liefertermine fest vereinbart und wesentlicher Bestandteil des Auftrags, verlängern sich solche Fristen bei Streik, in Fällen höherer Gewalt und zur Arbeitsunfähigkeit führender Erkrankung der Auftragnehmerin, und zwar für die Dauer der Verzögerung. Das Gleiche gilt, wenn der AG etwaige Mitwirkungspflichten nicht erfüllt.
3.    Die Lieferung gilt zum nachgewiesenen Zeitpunkt der persönlichen Ablieferung oder der Versendung per Post, Telefax oder Kurier als erfolgt. Die Lieferung von Daten über elektronische Post gilt in dem Augenblick als erfolgt, in dem das Medium die Versendung bestätigt hat.


VIII. Versand, Übertragung
1.    Auf Wunsch werden Arbeitsergebnisse in elektronischer Form, als CD, Diskette oder Ausdruck zugesandt.
2.    Der Versand bzw. die elektronische Übertragung erfolgt auf Gefahr des AG. Der AN haftet nur für die ordnungsgemäße Absendung der Daten. Für eine fehlerhafte oder schädliche Übertragung der Texte mittels Datentransfer oder für deren  Verlust, sowie für deren Beschädigung oder Verlust auf dem nicht elektronischen Transportwege haftet der AN nicht.

IX. Störung, höhere Gewalt, Netzwerk- und Serverfehler, Viren
1.    Der AN haftet nicht für Schäden, die durch Störung seines Betriebs, insbesondere durch höhere Gewalt, z.B. Naturereignisse und Verkehrsstörungen, Netzwerk- und Serverfehler, etwaige andere Leitungs- und Übertragungsstörungen und sonstige von ihm nicht zu vertretende Hindernisse entstehen die bewirken, dass er nicht imstande ist, seinen vertraglichen Verpflichtungen nachzukommen. Solche Ausnahmefälle berechtigen sowohl den AG als auch den AN, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Der AG hat jedoch Ersatz für Leistungen und getätigte Aufwendungen zu leisten.
2.    Der AN haftet nicht für Schäden, die durch Viren entstehen. Um ein Infektionsrisiko zu vermeiden, nutzt er Anti-Viren-Software und empfiehlt dies auch seinen Kunden.

X. Haftung für Mängel
1.    Die Aufträge gelten als vertragsgemäß abgenommen, wenn der AG nicht unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen schriftliche Einwendungen erhebt. Erfolgt keine Mängelanzeige innerhalb dieser Frist, verzichtet der AG auf sämtliche Ansprüche, die ihm wegen eventueller offensichtlicher Mängel des Werkes zustehen könnten.
2.    Rügt der AG innerhalb der vorgenannten Frist einen objektiv vorhandenen und nicht nur unerheblichen Mangel, ist dieser Mangel schriftlich zu erläutern und nachzuweisen und dem AN ist Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. Ist eine
Nachbesserung nachweislich erfolglos, so hat der AG das Recht, das Honorar zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Das Recht auf Rücktritt und Minderung steht dem AG nicht zu, wenn der Mangel unwesentlich ist.  

XI. Haftung
1.    Die Haftung des AN für vertragliche Pflichtverletzungen, aus Verschulden bei Vertragsschluss sowie aus Delikt sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Von diesem Haftungsausschluss nicht umfasst sind Ansprüche aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des AG sowie Ansprüche wegen Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Hauptpflicht (Kardinalpflicht). In diesem Falle haftet AN für jeden Grad des Verschuldens. Soweit es um Schäden geht, die nicht aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden resultieren, haftet der AN nur für den regelmäßig vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für Verzug ist im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung auf maximal 5 % des Auftragswertes begrenzt.
2.    Für Inhalt und Richtigkeit übergebener Daten ist ausschließlich der AG verantwortlich. Der AN ist nicht verpflichtet, die Auftraggeberdaten sachlich und inhaltlich sowie auf eventuelle Rechtswidrigkeit hin zu überprüfen. Der AN haftet auch nicht für Verzögerungen oder Ausführungsmängel, die durch eine unklare, unrichtige oder unvollständige Auftragserteilung oder andere Fehler entstehen.

XII. Lieferverzug, Unmöglichkeit, Rücktritt
1.    Bei Verzögerung der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit haftet der AN nach den gesetzlichen Bestimmungen. Kommt der AN mit der Einhaltung eines verbindlichen Leistungstermins aufgrund leichter Fahrlässigkeit in Verzug, kann der AG für die Zeit des Verzuges je vollendetem Tag 0,5 % des Wertes der Leistung, mit der sich der AN in Verzug befindet, höchstens jedoch 5 % dieses Wertes, als pauschalen Schadenersatz verlangen. Weitergehende Ansprüche des AG sind – auch nach Ablauf einer etwa gesetzten Frist zur Leistung – ausgeschlossen.
2.    Zum Rücktritt vom Vertrag ist der AG  in den Fällen des von AN zu vertretenden Leistungsverzugs und Unmöglichkeit nur berechtigt, wenn die Lieferfrist unangemessen lange überschritten worden ist und er schriftlich eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.

XIII. Zahlungsbedingungen
1.    Sofern nicht anders vereinbart, berechnet der AN dem AG das Honorar unmittelbar nach Fertigstellung des Auftrags. Das Honorar ist sofort nach Rechnungsstellung rein netto, per Überweisung fällig.
2.    Nach Ablauf der vorgenannten Frist gerät der Auftragnehmer in Zahlungsverzug, ohne dass es einer weiteren besonderen Benachrichtigung bedarf. Im Verzugsfall ist der AN unbeschadet etwaiger weitergehender Ansprüche berechtigt, Zinsen gemäß den üblichen Sätzen deutscher Banken für kurzfristige Kredite, mindestens jedoch Zinsen in Höhe von 8 % p. a. über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Ferner ist er berechtigt, bei Verzug des Auftragnehmers für jede Mahnung Euro 3,00 zu berechnen.

XIV. Schweigepflicht
Alle vom AG zur Verfügung gestellten Informationen und dem AN in Zusammenhang mit dem Auftrag bekannt gewordenen Tatsachen, die ausdrücklich als vertraulich bezeichnet oder offenbar erkennbar nicht für Dritte bestimmt sind, werden streng vertraulich behandelt. Diese Verpflichtungen sind etwaigen Mitarbeitern und Dritten gleichfalls aufzuerlegen.
Der AN ist stets bemüht, die ihm überlassenen Daten sowohl beim Datentransfer als auch bei der Datenverarbeitung vor dem unberechtigten Zugriff Dritter und der Beeinträchtigung durch Viren zu schützen. Ein absoluter Schutz kann jedoch nach dem heutigen Stand der Technik nicht gewährleistet werden. Der AG wird auf das in diesem Zusammenhang verbleibende Risiko ausdrücklich hingewiesen.

XV. Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand
Das Vertragsverhältnis und weitere Geschäftsverbindungen zwischen dem AN und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Soweit zulässig, gilt für alle Streitigkeiten als ausschließlicher Gerichtsstand für beide Vertragsparteien der Geschäftssitz  des AN.


Stand: 01.01.2021